CO2-Bepreisung startet: Klimaschutzwirkung und  Sozialverträglichkeit mangelhaft

CO2-Bepreisung startet: Klimaschutzwirkung und  Sozialverträglichkeit mangelhaft

MEDIENINFO 20/2020

Zum Inkrafttreten des nationalen Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) für Heizen und Verkehr am 1. Januar 2021 erklärt die Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland, dessen Mitglied der CO2 Abgabe e.V. ist: CO2-Bepreisung startet: Klimaschutzwirkung und Sozialverträglichkeit mangelhaft

Am 1. Januar 2021 startet der nationale Emissionshandel in den Sektoren Wärme und Verkehr. Damit wird auf fossile Brenn- und Kraftstoffe erstmals ein CO2-Preis erhoben. „Eine nationale CO2-Bepreisung kann einen sehr wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Jedoch hat die Bundesregierung die Chance verpasst, ein klimapolitisch wirksames und sozial gerechtes Modell auf den Weg zu bringen. Sie muss nun dringend nachbessern”, fordert Dr. Christiane Averbeck, Geschäftsführerin der Klima-Allianz Deutschland.

„So, wie die Bundesregierung den nationalen Emissionshandel jetzt einführt, leistet er nicht den notwendigen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele”, kritisiert Averbeck. Der CO2-Preis startet lediglich mit wenigen Cent mehr an Kosten für klimaschädliches Benzin und Heizöl. Allen Expertinnen und Experten ist klar, dass der im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) bisher vorgesehene Preispfad zu niedrig angelegt ist, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Die Bundesregierung schwächt die Wirksamkeit des Instruments durch weitreichende Ausnahmen für ganze Industriezweige zusätzlich ab. „Das gefährdet die Glaubwürdigkeit und die Unterstützung für den CO2-Preis”, betont Averbeck.

Die Klima-Allianz Deutschland kritisiert, dass die Bundesregierung den Klimaschutz auf die lange Bank schiebt, da sie auf einen sprunghaft ansteigenden Preis nach 2026 setzt. „Klimaschutz muss sich schon jetzt auszahlen. Dazu ist es notwendig, dass ein investitionsrelevanter CO2-Preis bereits in den kommenden fünf Jahren planbar ansteigt”, fügt Averbeck hinzu. Das zivilgesellschaftliche Bündnis sieht die Bundesregierung in der Pflicht, Anreize für klimafreundliche Investitionen und Verhaltensweisen zu setzen. Um eine ausreichende ökologische Lenkungswirkung zu entfalten und Planungssicherheit für alle Akteure zu bieten, fordert die Klima-Allianz Deutschland, die Internalisierung der externen Kosten bis 2030 an den vom Umweltbundesamt sehr konservativ berechneten Schadenskosten in Höhe von rund 200 Euro pro Tonne CO2 auszurichten[1]. Dafür soll ein ansteigender Mindestpreis im nationalen Emissionshandel eingeführt werden. Ordnungsrechtliche und Marktinstrumente müssen hierfür kombiniert werden. Dies steht im Einklang mit den Empfehlungen vieler Expertinnen und Experten.

„Die CO2-Bepreisung kann nur dann ein wirksames und akzeptiertes Klimaschutzinstrument sein, wenn sie soziale Gerechtigkeit, ökonomische Effizienz und effektiven Klimaschutz miteinander in Einklang bringt. Dieser Anspruch ist bei der Regelung der Bundesregierung nicht erkennbar”, stellt Averbeck fest und erläutert: „Die vorgesehene Verwendung der Erlöse aus der CO2-Bepreisung für die Reduktion der EEG-Umlage ist sozialpolitisch unzureichend. Die geplante Anhebung der Pendlerpauschale führt zu ökologischen Fehlanreizen und schwächt damit die Lenkungswirkung weiter ab. Um die Sozialverträglichkeit der CO2-Bepreisung zu gewährleisten, muss bei den Ausgleichsmechanismen dringend nachgesteuert werden. Dies könnte zum Beispiel über eine sogenannte Klimaprämie geschehen, also eine Rückverteilung der Einnahmen an die Bürgerinnen und Bürger, wie sie bereits in anderen europäischen Ländern praktiziert wird[2].”

Die aktuelle Regelung verschärft den Druck auf Mieterinnen und Mieter, da die Vermietenden die Kosten des CO2-Preises nach geltendem Mietrecht an die Mietenden weitergeben können. „Die Bundesregierung hat bisher versäumt, in diesen wichtigen Fragen eine Lösung herbeizuführen. Neben der Förderung für Wärmedämmung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen braucht es eine faire und verursachergerechte Kostenaufteilung, die auch soziale Härtefälle stärker berücksichtigt”, betont Averbeck.

[1]Aus Sicht des CO2 Abgabe e.V. ist ein einheitlicher Preis über alle Sektoren, der moderat ansteigt wichtiger als eine schnelle Erreichung der tatsächlichen Klimaschadenskosten in Höhe von 180 Euro je Tonne CO2 (vgl. CO2 Abgabe e.V. 2019a).

[2] Der CO2 Abgabe e.V. bevorzugt die Absenkung bestehender Steuern und Umlagen aus dem Energiebereich wie die EEG-& KWGK-Umlage auf null sowie die Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß, da eine Klimadividende die Chance eines Bürokratieabbaus bei bestehenden Steuern, Umlagen und Ausnahmen vergibt und im  Gegenteil selbst mit erhöhtem bürokratischen Aufwand verbunden ist, nicht zwingend für die Energiewende und den Klimaschutz eingesetzt wird und zu Rebboundeffekten führen kann (vgl. CO2 Abgabe 2019b, Kap. 3.1 ff.)

 

Weiterführende Informationen:

Pressekontakt:

Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin CO2 Abgabe e.V.

Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@co2abgabe.de

Mit Ihrer Unterstützung machen wir die Bundestagswahl zur Klimawahl! Spenden Sie jetzt!

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Im Herbst 2021 findet die Bundestagswahl statt. In der nächsten Legislaturperiode entscheidet sich, ob die Weichen für wirksamen Klimaschutz und damit zur Begrenzung der Erdüberhitzung auf 1,5° Celsius im weltweiten Durchschnitt noch gestellt werden können. Wir wollen zusammen mit Ihnen und unseren Partnern wie u.a. Unternehmensgrün und der Klima-Allianz Deutschland dafür sorgen, dass die Bundestagswahl zur Klimawahl wird. Es braucht eine politische Mehrheit für wirksameren Klimaschutz im nächsten Deutschen Bundestag. Daneben bleibt unser Kernanliegen für einen wirksameren Preis auf Treibhausgase fester Bestandteil unserer Zielsetzung. 

Für das Jahr 2021 besteht im Budget des Vereins allerdings eine finanzielle Lücke. Damit unser Team bis zum Abschluss eines neuen Koalitionsvertrags in der derzeitigen Besetzung mit vier hauptamtlichen Personen weiterarbeiten kann, brauchen wir nun Ihre Hilfe!

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NATURSTROM AG

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📌 „Wir sind Mitglied im CO2 Abgabe e.V., weil… “eine sektorübergreifende CO2-Abgabe eine unverzichtbare Maßnahme für zukunftsgerichteten Klimaschutz ist. Dafür muss der Preis für die Nutzung von Energie an den damit verbundenen CO2-Ausstoß gekoppelt werden. Nur so kann eine gleichermaßen effektive wie effiziente Energiewende gelingen: wenn alle Kosten auf dem Tisch liegen. Wenn wir über Chancengleichheit im Markt reden, dann müssen durchgängig alle Energieträger die Kosten tragen, die sie verursachen. Der CO2 Abgabe e.V. bündelt sowohl Fachkompetenz als auch viele Mitstreiter*innen unter sich, um ein starkes politisches Signal zu setzen – daher freuen wir uns, schon seit 2017 Mitglied zu sein.“ – Dr. Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG

 

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Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)

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 Bildquelle: Verbandsfoto   📌 Mitglied seit: März 2021 📌 Standort: Berlin (Mitte) 📌 Mitarbeiter*innenzahl: 4 📌 Mitglieder 386 📌 Visionen: dass jegliche Residuallast zu 100 % aus der KWK kommt, den Ausbau der Quartierswärme und Fernwärmenetze weiter zu  forcieren...

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Sackgasse Brennstoffemissionshandel: Wie das Gesetz die Energiewende ausbremst

Sackgasse Brennstoffemissionshandel: Wie das Gesetz die Energiewende ausbremst

Um die Fehlerkultur ist es in Deutschland schlecht bestellt. Denn „die“ Regierenden neigen dazu, einmal eingeschlagene Wege nicht mehr zu verlassen. Komme, was da wolle. Statt zur Seite zu treten, aus Fehlern zu lernen und überlegt einen neuen Pfad einzuschlagen, muss erst der Abgrund erreicht sein. Soziologen sagen, menschliches Verhalten sei allgemein stark habitualisiert, wie das Beispiel COVID 19 zeige. Das Festhalten an alten Gewohnheiten gilt gerade auch dafür, sich an bestehende Gesetze zu klammern und diese mit immer noch einer Reform zu „verschlimmbessern“.

Paragraphen-Dschungel Energiewende

So trat am 1. November 1977 die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft. Nach den Ölpreisschocks sollte damit der Verbrauch an fossilen Energieträgern beim Heizen reduziert werden. Aus den anfänglich sechs Seiten sind die Energieeinsparverordnung bzw. das Gebäudeenergiegesetz mit über 100 Seiten und ein Vielfaches an Normen geworden. Kaum einer blickt da noch durch. Unsere Gebäude, ob Neu- oder Altbauten, sind dennoch weit von Klimaneutralität entfernt.

Das gleiche gilt für das derzeit heiß diskutierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Gestartet mit keinen 30 Seiten, umfasste das EEG 2017 bereits über 130 Seiten. Weitere drohen hinzuzukommen. Zwar hat das EEG unbestritten maßgeblich zum Klimaschutz in Deutschland beigetragen. Doch angesichts der heutigen Komplexität ist auch hier festzuhalten: Es ging doch schon einmal einfacher!?!

CO2-Preis-Gesetz schafft Bürokratie und hemmt Investitionen

Nun wird mit dem CO2-Preis für Heizen und Verkehr, dem sogenannten Brennstoffemissionshandelsgesetz, kurz BEHG, der gleiche Fehler wiederholt. Der gewählte Einführungsweg eines Festpreis-Emissionshandels ist so kompliziert, dass eine Armada an Paragraphen im Anmarsch ist. Startet das BEHG am 1.1.2021 selbst noch mit bescheidenen zwölf Seiten, sind für die Umsetzung 13 (!) Rechtsverordnungen von Nöten. Bereits die ersten beiden Verordnungen umfassen zusammen mehr als 40 Seiten. Der Grund für den Irrsinn ist mehr als banal: CDU/CSU sperrten sich partout gegen eine CO2-basierte Energiesteuerreform. Warum? Weil darin das „böse“ Wort Steuer auftaucht. Dabei gilt selbst in den eigenen Reihen der Union eine Reform staatlich induzierter Preisbestandteile im Energiebereich als überfällig. Oder anders formuliert: Weil Deutschland mit die höchsten Strompreise in Europa hat, müssen mit einer Energiesteuerreform Steuern, Umlagen und Entgelte sowieso reformiert werden.

Statt Bürokratieabbau wird Bürokratie aufgebaut

So nimmt die Union billigend in Kauf, den Unternehmen ein bürokratisches Monster aufzuhalsen. Und als sei das alles noch nicht genug, passiert, was immer mit Klimaschutzgesetzen passiert: Ihre durch die geringen CO2-Preise von anfänglich 25 Euro geschmälerte Lenkungswirkung wird heillos durch Ausnahmen verwässert. Denn mit der Verordnung zum Schutz vor Abwanderung (Carbon Leakage-Verordnung) werden große Teile der Verursacher von Treibhausgasen von der Regel ausgenommen. Natürlich mit immensem bürokratischem Aufwand. Das vergiftete Sahnehäubchen des Ganzen ist “last but not least“, dass das BEHG droht, verfassungswidrig zu sein und damit teuer rückabgewickelt zu werden. Natürlich mit noch mehr Bürokratie. Dabei ginge es auch anders, wie unsere Vorschläge und zahlreiche Beispiele von Unternehmen zeigen.

Weitere Informationen hier.

Pressekontakt:
Ulf Sieberg, Leiter Büro Berlin, CO2 Abgabe e.V., Tel. 0152 553 70 200, Ulf.Sieberg@co2abgabe.de

Wie die EU die Klimakrise bekämpfen will

Wie die EU die Klimakrise bekämpfen will

Das EU-Emissionsreduktionsziel soll erhöht werden, dafür ändert sich die Berechnung.

In ihrer ersten Rede zur Lage der Europäischen Union vom 16. September schlug EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ein erhöhtes EU-Emissionsminderungsziel von -55% (statt ursprünglich 40%) bis 2030 im Vergleich zu 1990 vor. Dies sei nötig, um die das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 schrittweise zu erreichen. Die bisherigen Maßnahmen würden eine Reduktion von -41% der Emissionen bis 2030 erzielen. Laut Paris-Abkommen müssten jetzt jedoch bereits mindestens -71% der EU Emissionen eingespart werden.

In einem Papier zur Folgenabschätzung hat die Kommission zudem die Handlungsoptionen in den einzelnen Sektoren geprüft. Vor allem der Energiesektor, der für drei Viertel der CO2-Emissionen in der EU verantwortlich ist, soll durch den verstärkten Ausbau erneuerbarer Energien und Energieeffizienz ernste Fortschritte machen.

Außerdem wird vorgeschlagen, nach Vorbild des deutschen Brennstoffemissionshandelsgesetzes  den Emissionshandel auf Heizen und Verkehr , mit einer stärkeren Deckelung der Emissionsberechtigungen auszuweiten. Allerdings ist dies schwieriger, als gesagt. Auch laufen Teile der Industrie und der Mitgliedsstaaten Sturm gegen die Pläne. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft ist daher gefordert, einen CO2-Mindestpreis und einheitliche, sektorübergreifende CO2-Preise entscheidungsreif voranzubringen (wie es unsere MdB-Mitglieder und Unternehmen gefordert haben). Des Weiteren wurde die Einführung eines Grenzausgleiches genannt, um dem Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen entgegenzuwirken. Mit zu vielen Ausnahmeregelungen droht das Instrument eines Grenzausgleiches seine Lenkungswirkung zu verlieren, wie die Diskussion in Deutschland und die Pläne der Bundesregierung für weitreichende Ausnahmen zeigt. Wie aus unserer Sicht ein Grenzausgleich gelingen kann, lesen Sie hier.

Auch die Berechnungsmethode des neuen Klimaziels soll sich ändern. Anders als bisher, soll das Ziel nun mit Netto-Emissionen berechnet werden. Das bedeutet, dass auch „negative Emissionen“, also Maßnahmen, durch die Emissionen aus der Atmosphäre entzogen werden (sogenannte Senken), angerechnet werden dürfen. Umweltverbände betrachten daher das neue Ziel als „Mogelpackung“.

Konkrete Handlungsempfehlungen sollen in einer detaillierteren Folgenabschätzung im Juni 2021 folgen.

Derzeit laufen Konsultationen der EU-Kommission zum Erreichen der Klimaziele der EU, zum Grenzausgleich und zur Energiebesteuerungsrichtlinie. Sie können sich auch als Privatperson daran beteiligen. Um Ihnen die Teilnahme zu erleichtern, werden wir Ihnen in einem gesonderten Mailing eine Musterantwort auf unserer Homepage sowie per Email bald möglichst bereitstellen.

 

Weiterführende Informationen des CO2 Abgabe e.V.:

Bild: CC-BY-4.0: © European Union 2019 – Quelle: EP