Wenn Sie keine E-Mail angeben können oder wollen bitten wir Sie bei uns schriftlich oder telefonisch ein Anmeldeformular anzufordern).
Hiermit beantrage ich meinen Beitritt zum Verein für eine nationale CO2-Abgabe e.V.
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Ihre Daten werden ausschließlich zur Mitgliederverwaltung gespeichert.
Mitgliedsbeiträge
Einzelpersonen / Haushalte | 60 € | pro Jahr |
Verbände, Vereine | 100 € | pro Jahr |
Unternehmen | ||
1. Jahr Aufnahmegebühr (einmalig!) | 10 € | pro Mitarbeiter (mindestens jedoch 100 €, maximal 15.000 €) |
ab dem 2. Jahr | 100 € | pro Jahr |
Kommunen | 1 Cent/Einwohner und Jahr, mindestens jedoch 200 EUR, maximal 15.000 EUR/Jahr und Kommune |
Ihre Spenden, Mitglieds- und Aufnahmebeträge sind steuerlich absetzbar.
Wenn Sie dem CO2 Abgabe e.V., einem rechtsfähigen eingetragenen Verein des bürgerlichen Rechts mit Sitz in Freiburg, mit einer Zuwendung (dazu zählen im Falle des CO2 Abgabe e.V. auch die Mitglieds- bzw. Aufnahmebeiräge) unterszützen, die € 200,00 nicht übersteigt, benötigen Sie keine gesonderte Zuwendungsbestätigung, um die Spende als Sonderausgabe im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Hierfür ist ausreichend, wenn Sie Ihrer Steuererklärung einen Zuwendungsnachweis zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts beifügen (z.B. Kontoauszug), aus dem Name und Kontonummer oder ein sonstiges Identifizierungsmerkmal des Auftraggebers und des Empfängers, der Betrag, der Buchungstag sowie die tatsächliche Durchführung der Zahlung ersichtlich sind.
Einen vereinfachten Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2 b EStDV können Sie hier herunterladen.
Der Verwendungszweck sollte die Angabe „Spende“ enthalten. Für Zuwendungen über € 200,00 € ist als Nachweis eine von dem Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich, die wir Ihnen bei Bedarf gerne ausstellen.