Wir brauchen eine zukunftsorientierte Bepreisung von CO2, die sowohl klima- als auch sozialverträglich ist. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft bietet uns die Chance, für einheitliche Wettbewerbsbedingungen für unsere Unternehmen in Europa Sorge zu tragen. Eine einheitliche und sektorübergreifende CO2-Bepreisung inklusive eines CO2-Mindestpreises im Rahmen des europäischen Emissionshandels schafft dafür in Abstimmung mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetzes und anderen Instrumenten die Voraussetzung. Mit einem solchen Preis lassen sich die Energie- und Klimaziele zielgenau und verursachergerecht erreichen. Der Weg der Bundesregierung in die CO2-Bepeisung sowie den Beschlüssen zur Absenkung der EEG-Umlage zur Entlastung von Mittelstand und Haushalten zur Bewältigung der COVID-19-Folgen für die Wirtschaft sollte konsequent weiterverfolgt werden. Die Einnahmen aus einer einheitlichen CO2-Bepreisung über alle Sektoren können zur vollständigen Absenkung der EEG-Umlage genutzt werden und so Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von weiteren Steuern und Umlagen im Energiebereich befreit werden.