Bei allen Debatten um den sog. „CO2-Preis“ muss man sich vergegenwärtigen, dass das Ziel einer Regulierung die schnelle und deutliche Reduzierung der Emissionen aller klimaschädlichen Gase sein muss. Am Ende dieses Prozesses muss dies wahrscheinlich auch durch ordnungsrechtliche Verbote flankiert werden. Neben CO2 dürfen dabei die anderen klimaschädlichen Gase nicht vergessen werden, z.B. auch Narkosegase, die man inzwischen auffangen und aufbereiten kann. Hier muss deutlich schneller wirksames Ordnungsrecht wirken.